AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte
Fotografie Sabrina Zarazik
GISA‑Zahl: 39207043
E‑Mail: zarazik.photography@gmail.com
Geschäftsadresse / Zustelladresse:
Wirtschaftskammer Oberösterreich
Hessenplatz 3
4020 Linz
I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Fotografie Sabrina Zarazik, sofern der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG ist.
1.2 Die Fotografin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese an. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
1.4 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
II. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den hergestellten Lichtbildern stehen Sabrina Zarazik zu. Nutzungsrechte werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung eingeräumt.
2.2 Bei jeder Nutzung ist die Herstellerbezeichnung deutlich anzuführen: Foto: © Sabrina Zarazik, Ort/Jahr
2.3 Veränderungen der Bilder bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
2.4 Nutzungsrechte gelten erst nach vollständiger Bezahlung als erteilt.
2.5 Bei Veröffentlichungen sind zwei kostenlose Belegexemplare zu übermitteln; bei Internetveröffentlichungen ist die Webadresse mitzuteilen.
III. Eigentum am Bildmaterial – Archivierung
3.1 Das Eigentum an digitalen Bilddateien verbleibt bei der Fotografin. Eine Herausgabe erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und betrifft ausschließlich ausgewählte Bilder.
3.2 Vervielfältigungen in Datenbanken, Archiven oder im Internet bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3.3 Die Fotografin archiviert Bildmaterial ohne Rechtspflicht für ein Jahr. Bei Verlust bestehen keine Ansprüche.
IV. Kennzeichnung
4.1 Die Fotografin ist berechtigt, Bilder mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen.
4.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Herstellerbezeichnung bei digitaler Weitergabe erhalten bleibt.
V. Nebenpflichten
5.1 Der Auftraggeber ist für die Einholung von Zustimmungserklärungen Dritter verantwortlich und hält die Fotografin schadlos.
5.2 Bei Bearbeitung fremder Bilder versichert der Auftraggeber, zur Nutzung berechtigt zu sein.
5.3 Aufnahmeobjekte sind nach Aufforderung binnen zwei Werktagen abzuholen.
VI. Verlust und Beschädigung
6.1 Bei Verlust oder Beschädigung haftet die Fotografin nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf Materialkosten und eine kostenlose Wiederholung der Aufnahmen beschränkt.
6.2 Gleiches gilt für übergebene Vorlagen oder Requisiten.
VII. Vorzeitige Auflösung
Die Fotografin kann den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auflösen (z. B. Zahlungsunfähigkeit, fehlende Mitwirkung, Terminverzug).
VIII. Leistung und Gewährleistung
8.1 Die Fotografin führt Aufträge sorgfältig aus und kann Leistungen durch Dritte erbringen.
8.2 Für Mängel aufgrund unrichtiger Anweisungen wird nicht gehaftet.
8.3 Der Auftraggeber trägt das Risiko für Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin (Wetter, Ausfall von Personen, Reisehindernisse etc.).
8.4 Sendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
8.5 Unerhebliche Mängel sind ausgeschlossen; Farbdifferenzen gelten nicht als Mangel.
8.6 Feste Termine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.
8.7 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen berechtigen nicht zum Rücktritt.
IX. Werklohn / Honorar
9.1 Es gilt das vereinbarte oder ein angemessenes Honorar.
9.2 Das Honorar ist auch dann zu zahlen, wenn keine Verwertung erfolgt.
9.3 Material- und Nebenkosten sind gesondert zu bezahlen.
9.4 Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.
9.5 Konzeptionelle Leistungen sind nicht im Aufnahmehonorar enthalten.
9.6 Bei Terminverschiebungen oder Auftragsabbruch durch den Auftraggeber ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen.
9.7 Alle Preise verstehen sich exkl. USt.
9.8 Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
X. Lizenzhonorar
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, steht der Fotografin im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein gesondertes Werknutzungsentgelt zu.
XI. Zahlung
11.1 Bei Auftragserteilung ist eine Akontozahlung von 50 % der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Das Resthonorar ist nach Fertigstellung bzw. Rechnungslegung sofort fällig.
11.2 Teilrechnungen sind zulässig.
11.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszinssatz verrechnet.
11.4 Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
XII. Datenschutz
Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragserfüllung. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
XIII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken
Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die Fotografin hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit verwenden darf (Website, Social Media, Portfolio). Der Auftraggeber verzichtet auf Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild.
XIV. Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin: 4020 Linz.
14.2 Es gilt österreichisches materielles Recht; UN‑Kaufrecht ist ausgeschlossen.
14.3 Diese AGB gelten sinngemäß auch für Filmwerke oder Laufbilder.
