AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbrauchergeschäfte
Fotografie Sabrina Zarazik
GISA‑Zahl: 39207043
E‑Mail: zarazik.photography@gmail.com
Geschäftsadresse / Zustelladresse:
Wirtschaftskammer Oberösterreich
Hessenplatz 3
4020 Linz
I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Fotografie Sabrina Zarazik, sofern der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist.
1.2 mit Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner diese AGB an. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
1.4 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
II. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den hergestellten Lichtbildern stehen Sabrina Zarazik zu. Nutzungsrechte werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung eingeräumt.
2.2 Bei jeder Nutzung ist die Herstellerbezeichnung deutlich anzuführen: Foto: © Sabrina Zarazik, Ort/Jahr
2.3 Veränderungen der Bilder bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
2.4 Nutzungsrechte gelten erst nach vollständiger Bezahlung als erteilt.
2.5 Bei Veröffentlichungen sind zwei kostenlose Belegexemplare zu übermitteln; bei Internetveröffentlichungen ist die Webadresse mitzuteilen.
III. Eigentum & Archivierung
3.1 Das Eigentum an digitalen Bilddateien verbleibt bei der Fotografin. Eine Herausgabe erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und betrifft ausschließlich ausgewählte Bilder.
3.2 Vervielfältigungen in Datenbanken, Archiven oder im Internet bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3.3 Die Fotografin archiviert Bildmaterial ohne Rechtspflicht für ein Jahr. Bei Verlust bestehen keine Ansprüche.
IV. Kennzeichnung
4.1 Die Fotografin ist berechtigt, Bilder mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen.
4.2 Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass die Herstellerbezeichnung bei digitaler Weitergabe erhalten bleibt.
V. Nebenpflichten
5.1 Der Vertragspartner ist für die Einholung von Zustimmungserklärungen Dritter verantwortlich und hält die Fotografin schadlos.
5.2 Bei Bearbeitung fremder Bilder versichert der Auftraggeber, zur Nutzung berechtigt zu sein.
5.3 Aufnahmeobjekte sind nach Aufforderung binnen zwei Werktagen abzuholen.
VI. Verlust und Beschädigung
6.1 Bei Verlust oder Beschädigung haftet die Fotografin nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf Materialkosten und eine kostenlose Wiederholung der Aufnahmen beschränkt.
6.2 Gleiches gilt für übergebene Vorlagen oder Requisiten.
VII. Vorzeitige Auflösung
Die Fotografin kann den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auflösen (z. B. Zahlungsunfähigkeit, fehlende Mitwirkung, Terminverzug).
VIII. Leistung und Gewährleistung
8.1 Die Fotografin führt Aufträge sorgfältig aus und kann Leistungen durch Dritte erbringen.
8.2 Für Mängel aufgrund unrichtiger Anweisungen wird nicht gehaftet.
8.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin (Wetter, Ausfall von Personen, Reisehindernisse etc.).
8.4 Sendungen erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners.
8.5 Unerhebliche Mängel sind ausgeschlossen; Farbdifferenzen gelten nicht als Mangel.8.6 Feste Termine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.
IX. Werklohn / Honorar
9.1 Es gilt das vereinbarte oder ein angemessenes Honorar.
9.2 Das Honorar ist auch dann zu zahlen, wenn keine Verwertung erfolgt.
9.3 Material- und Nebenkosten sind gesondert zu bezahlen.
9.4 Änderungen auf Wunsch des Vertragspartners gehen zu dessen Lasten.
9.5 Konzeptionelle Leistungen sind nicht im Aufnahmehonorar enthalten.
9.6 Bei Terminverschiebungen oder Auftragsabbruch durch den Vertragspartner ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen.
9.7 Alle Preise verstehen sich exkl. USt.
9.8 Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer in gesetzlich geregelten Fällen. Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Fotografin sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen der Fotografin stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Fotografin anerkannt wurden.
X. Lizenz Honorar
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, steht der Fotografin im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein gesondertes Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe zu.
XI. Zahlung
11.1 Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von 50 % der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Das Resthonorar ist nach Fertigstellung des Werkes bzw. nach Rechnungslegung sofort ohne Abzug fällig.
11.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Fotografin berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Teilrechnungen zu legen.
11.3 Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
11.4 Gelieferte Bilder gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten in das Eigentum des Vertragspartners über.
XII. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Fotografin die von ihm bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E‑Mail, Telefonnummer, Bankdaten, Bilddaten) zum Zweck der Vertragserfüllung, Betreuung und – sofern gesondert zugestimmt – für eigene Werbezwecke verarbeitet. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Website abrufbar und wird dem Vertragspartner auf Wunsch übermittelt.
XIII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken
Sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht, ist die Fotografin berechtigt, von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden (z. B. Website, Social Media, Portfolio).
Der Vertragspartner erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gemäß § 78 UrhG und verzichtet auf Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild.
Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden; bereits veröffentlichte Inhalte bleiben davon unberührt.
XIV. Schlussbestimmungen
14.1 Für Klagen gegen Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß KSchG.
14.2 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
14.3 Diese AGB gelten sinngemäß auch für Filmwerke oder Laufbilder, unabhängig von Technik oder Verfahren.
